Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen der RP/07 GmbH & Co. KG (nachfolgend RP/07) erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) und sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen RP/07 und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber).

Die AGB gelten gleichfalls für alle weiteren Vertragsabschlüsse mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden vom Auftraggeber mit dem ersten Vertragsabschluss als rechtsverbindlich anerkannt, sofern nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wird.

1.2. RP/07 widerspricht sämtlichen Bedingungen des Auftraggebers, soweit sie diesen AGB entgegenstehen. Solchenfalls gelten die diesen AGB nicht widersprechenden Teile der Bedingungen des Auftraggebers uneingeschränkt neben diesen AGB, für die sich widersprechenden Teile gilt die gesetzliche Rechtslage.

1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn RP/07 sie schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) bestätigt. Dies gilt insbesondere für mündlich, telefonisch, per Fernkopie oder telegrafisch vereinbarte Nebenabreden, für Garantien oder früher getroffene Abmachungen aller Art.

2 Vertragsschluss und Vertragsänderungen

2.1. Kostenschätzungen von RP/07 sind freibleibend und unverbindlich. Angebote von RP/07 sind für 10 Tage ab Ausstellungsdatum des Angebotes bindend.

2.2. Wesentliche Änderungen (z.B. Autorenänderungen), Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorhaben verpflichten beide Teile zur angemessenen Anpassung der Vergütung, der Termine und Fristen sowie der Leistungsbeschreibung. Erkennt RP/07 die Erforderlichkeit wesentlicher Änderungen, die Erheblichkeit der Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorhaben des Auftraggebers, so hat er diesen unverzüglich zu informieren.

2.3. Für die bei RP/07 in Auftrag gegebenen Leistungen, behält sich RP/07 vor, diese für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an einen ausgewählten Fachbetrieb weiterzugeben.

3 Preise

3.1. Die Preise von RP/07 verstehen sich in Euro zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Maßgebend sind die in dem Angebot von RP/07 genannten Preise. Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet.

3.3. Bei einer Abrechnung nach Stundenaufwand ist die von RP/07 ermittelte Stundenzahl maßgebend, es sei denn, der Auftraggeber weist einen Berechnungsfehler nach. Abrechnungstakt ist eine halbe Stunde. Angefangene halbe Stunden werden voll berechnet.

4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

4.1. Sind keine ausdrücklich anderen Bedingungen vereinbart, sind jegliche Rechnungen von RP/07 sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

4.2. RP/07 ist nicht verpflichtet, Schecks anzunehmen. Die Annahme von Schecks erfolgt grundsätzlich nur zahlungshalber. Wechsel werden generell nicht angenommen.

4.3. Sind keine ausdrücklich anderen Bedingungen vereinbart, stellt RP/07 nach Vertragsschluss eine erste Teilzahlung über 50 Prozent des in dem Angebot ausgewiesenen Nettobetrages zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung. Nach erfolgter Endabnahme stellt RP/07 den Restbetrag zuzüglich Fremdleistungen, Zusatzkosten und Mehrwertsteuer in Rechnung.

4.4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist RP/07 berechtigt, Verzugszinsen ab Verzugseintritt in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Sollte darüber hinaus eine Finanzierung notwendig sein, behält sich RP/07 vor, sämtliche daraus entstehenden Kosten an den Auftraggeber weiterzuberechnen.

4.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind

5 Lieferzeiten, Fristen, Termine

5.1. Fristen und Termine beginnen frühestens mit der Klärung aller Vertragsbedingungen und technischen Einzelheiten sowie der Beibringung etwaig erforderlicher Ausgangsmaterialien, Unterlagen und/oder Genehmigungen durch den Auftraggeber. Lieferfristen sind freibleibend, es sei denn, dass RP/07 Lieferfristen schriftlich als verbindlich zugesagt hat.

5.2. Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen voraus, insbesondere die Einhaltung von Lieferterminen von zu bearbeitendem Daten-, Band- und Filmmaterial. Erfüllt der Auftraggeber seine Pflichten nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß, tritt eine angemessene Verlängerung der Fristen und Termine ein.

5.3. Bei wesentlichen Änderungen gemäß Ziffer 2.2, tritt eine angemessene Verlängerung der Fristen und Termine ein.

5.4. RP/07 ist berechtigt, soweit zumutbar, Teilleistungen zu erbringen.

6 Versand und Gefahrenübergang

6.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Der Transport erfolgt mit üblichen Transportmitteln (Post, Bote, Bahn, Kurier). Die Verpackung erfolgt nach Ermessen von RP/07.

6.2. Eine Transportversicherung schließt RP/07 nur auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers und auf dessen Kosten ab.

6.3. Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Vertragsgegenstand abgesendet bzw. an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben wird. Falls sich der Versand ohne Verschulden von RP/07 verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6.4. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über.

7 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

7.1. Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von RP/07. Veräußert der Auftraggeber den Vertragsgegenstand vor dessen vollständiger Bezahlung weiter, tritt er bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen seine Forderung gegen den Dritten an RP/07 ab. RP/07 nimmt diese Abtretung an.

7.2. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Auftraggeber sind, solange Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.

7.3. Verarbeitet der Auftraggeber den Vertragsgegenstand weiter, erwirbt RP/07 unmittelbar das Eigentum an der hergestellten Sache. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung von Sachen mehrerer Vorbehaltseigentümer erwirbt RP/07 das Eigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Werts seines Anteils zum Gesamtwert der hergestellten Sache.

7.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber RP/07 unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit RP/07 Drittwiderspruchsklage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, RP/07 die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den RP/07 entstandenen Ausfall.

7.5. Im Falle des Verzugs ist RP/07 berechtigt, alle Sicherungsrechte offenzulegen und die sich aus ihnen ergebenen Ansprüche und Rechte durchzusetzen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, RP/07 unverzüglich sämtliche Urkunden, insbesondere Verträge und Lieferscheine auszuhändigen, die über die durchzusetzende Forderung bzw. das durchzusetzende Recht vorhanden sind; zur Geltendmachung der Forderung oder des Rechts notwendige Auskünfte hat der Auftraggeber unverzüglich zu erteilen.

8 Urheber- und Nutzungsrechte

8.1. Soweit bei der Auftragserfüllung durch RP/07 Urheberrechte, Miturheberrechte oder Bearbeitungsrechte entstehen, verbleiben diese bei RP/07. Unter der auflösenden Bedingung des Widerrufs, z.B. bei Vorliegen wichtiger Gründe, räumt RP/07 dem Auftraggeber einfache, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes für den Auftraggeber erforderlich sind, außer es sind andere Nutzungsrechte im Angebot enthalten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Nichtzahlung der RP/07 geschuldeten Vergütung innerhalb der gesetzten oder sich aus dem Gesetz ergebenden Zahlungsfrist.

8.2. Wenn im Rahmen des erteilten Auftrages Urheber- und/oder Bearbeitungsrechte Dritter betroffen sind, steht der Auftraggeber RP/07 dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Bearbeitung sich im Rahmen der durch den Dritten erteilten Nutzungs-/Bearbeitungsrechte hält. Der Auftraggeber hält RP/07 von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber- bzw. Bearbeitungsrechten frei.

8.3. Sämtliche Computerdateien sowie die damit verbundenen Rechte verbleiben bei RP/07.

9 Daten-, Band- und Filmmaterial

9.1. Eine Verpflichtung von RP/07 zur Aufbewahrung des zur Bearbeitung übergebenen Daten-, Band- oder Filmmaterials über die Bearbeitungszeit hinaus besteht nicht. Eine über die Bearbeitungszeit hinausgehende Aufbewahrung ist nicht Teil der Leistungsverpflichtungen von RP/07.

9.2. Das vom Auftraggeber übergebene Daten-, Band oder Filmmaterial wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers zurückgesendet. Andernfalls ist RP/07 berechtigt, das übergebene Material zu vernichten.

10 Weitere Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet,

  • für vollen Versicherungsschutz der RP/07 übergebenen Gegenstände, insbesondere Daten-, Band- und Filmmaterial, zu sorgen,
  • ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Sicherheits-, Zweitmaterial oder Muster zur Verfügung zu halten,
  • RP/07 unverzüglich jeweils Änderungen der Anschrift, der Firma und der Rechteinhaber mitzuteilen,
  • eventuelle dritte Rechteinhaber von diesen AGB zu unterrichten und für deren schriftliches Einverständnis zu sorgen,
  • die Leistungen fristgerecht abzunehmen sowie,
  • auf Fragen und Erklärungen von RP/07 innerhalb angemessener Frist zu antworten.

11 Mängelrügen und Gewährleistung

11.1. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung (Ausschlussfrist), bzw. bei versteckten Mängeln binnen 10 Tagen nach Feststellung schriftlich erfolgen. Die Ware muss sich im Zustand nach Zeitpunkt der Feststellung des behaupteten Mangels befinden und an RP/07 zurückgeschickt werden.

11.2. Subjektiver Beurteilungen unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben, Tönen oder Animationen können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein.

11.3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch RP/07. Hierfür ist RP/07 eine angemessene Frist einzuräumen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

12 Haftung

12.1. RP/07 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet RP/07 – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

12.3. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – ausgeschlossen.

12.4. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in diesen AGB vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

12.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß Ziffern 12.2, 12.3 und gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldungsunabhängige Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.6. Soweit die Haftung von RP/07 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RP/07.

13 Gerichtsstand und Anwendbares Recht

13.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das am Hauptsitz zuständige Gericht.

13.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sämtlicher internationalen Übereinkommen.

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