Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu Websites, Apps und digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Doch betrifft das auch Ihr Unternehmen?
Das BFSG gilt für Unternehmen und öffentliche Stellen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen digital anbieten. Sie sind verpflichtet, ihre Websites und digitalen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, wenn sie:
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen, die dem BFSG unterliegen, digitale Barrierefreiheit sicherstellen, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Eine barrierefreie Website zeigt, dass Ihr Unternehmen Verantwortung übernimmt und sich für Inklusion einsetzt.
Barrierefreiheit verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle und öffnet den Zugang zu einer breiteren Zielgruppe.
Was wir für Sie tun:
Wir bieten eine umfassende Analyse Ihrer Website auf Barrieren gemäß den Anforderungen des BFSG. Unser Service umfasst:
Wir überprüfen Ihre Formulare auf Barrierefreiheit, einschließlich der Verknüpfung von Eingabefeldern mit Beschriftungen und der Zugänglichkeit per Tastatur.
Wir prüfen Ihre Menüführung, Seitentitel, Breadcrumb-Navigation und Seitenstruktur, um sicherzustellen, dass alle Bereiche klar und zugänglich sind.
Wir analysieren Ihre Bilder, Videos und Audios auf Barrierefreiheit. Dabei achten wir auf fehlende Alt-Texte, Untertitel, Transkripte und Audiodeskriptionen.
Wir überprüfen das Kontrastverhältnis, die Textgröße und die Möglichkeiten zur Textvergrößerung, um sicherzustellen, dass Ihre Inhalte auch für Menschen mit Sehbehinderungen gut lesbar sind.
Wir stellen fest, ob es eine einfache Möglichkeit für Nutzer gibt, Probleme mit der Barrierefreiheit zu melden, und beraten Sie zur Optimierung dieser Funktion.
Wir identifizieren zeitliche Einschränkungen auf Ihrer Website, wie z. B. automatisch ablaufende Warenkörbe, die für Nutzer mit Hilfsgeräten hinderlich sein können.
Wir analysieren alle interaktiven Elemente wie Buttons, Links, Dropdown-Menüs und prüfen, ob diese auch per Tastatur bedienbar sind und unabhängig von Farben funktionieren.
Wir untersuchen Ihre Texte auf Klarheit und Verständlichkeit. Dabei achten wir darauf, ob Fachbegriffe erklärt werden und ob die Inhalte auch für Personen mit kognitiven Einschränkungen verständlich sind.
Wir überprüfen, ob Sie eine zugängliche Richtlinie zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website bereitstellen, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit erklärt und Kontaktmöglichkeiten für die Meldung von Problemen bietet.
Wir identifizieren blinkende oder animierte Inhalte, die für einige Nutzer, wie z. B. Menschen mit Epilepsie, problematisch sein könnten, und geben Empfehlungen zur Reduzierung oder Entfernung.
Wir prüfen, ob Ihre Inhalte in verschiedenen Formaten (z. B. Text, Audio, Video) bereitgestellt werden, um sie für unterschiedliche Nutzergruppen zugänglich zu machen.
Wir testen Ihre Website auf verschiedenen Browsern und Endgeräten, um sicherzustellen, dass alle Nutzer, unabhängig von der genutzten Technologie, barrierefreien Zugang haben.
Wir prüfen, ob Videos oder Audios automatisch abgespielt werden und ob eine Kontrolle über Start, Stopp und Lautstärke vorhanden ist.
Wir testen Ihre Website auf Kompatibilität mit Screenreader-Software und prüfen, ob alle Elemente korrekt im HTML-Code ausgewiesen sind (Überschriften, Links, Listen, Tabellen, etc.).
Finden Sie heraus, ob das BFSG auch für Ihr Unternehmen gilt und wie Ihre Website barrierefrei wird. Fordern Sie noch heute Ihre unverbindliche Erstberatung an!
Haben Sie Fragen zum BFSG oder zu unseren Dienstleistungen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Das BFSG betrifft Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen anbieten, z. B. im E-Commerce, Finanzdienstleistungen oder Transportsektor, sowie öffentliche Stellen.
Ja, Unternehmen, die weniger als 2 Millionen Euro Umsatz im Jahr erzielen und weniger als 10 Mitarbeiter haben, sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Unternehmen, die den Vorgaben des BFSG nicht nachkommen, riskieren Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
Unser Team bietet eine umfassende Analyse Ihrer Website und hilft Ihnen, alle Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Die Kosten für unsere Analyse hängen vom Umfang und der Komplexität Ihrer Website ab. Nach einem kurzen Erstgespräch können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen, das genau auf Ihre Anforderungen und den Zustand Ihrer Website zugeschnitten ist.
RP/07 GmbH & Co. KG
Ostwall 24
59269 Beckum
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